Was Ihr immer schon über den Aufsichtsrat wissen wolltet

… aber bisher nicht zu fragen wagtet

Christoph Mussenbrock, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, gibt Einblicke in die Tätigkeit des Aufsichtsrats.

Was ist das eigentlich der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist eines der drei sogenannten „Organe“ der Genossenschaft, also ein Gremium, in dem bestimmte Belange der Genossenschaft diskutiert und beschlossen werden. Die anderen Organe sind der Vorstand, der die täglichen Geschäfte führt, und die mindestens jährlich stattfindende Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat.
Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei einander nicht über- oder untergeordnet, sondern „nebengeordnet“. Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat berät und kontrolliert. Es gibt kein Weisungsrecht des Aufsichtsrates gegenüber dem Vorstand. Bestimmte wichtige Entscheidungen werden aber von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam getroffen. Vorstand und Aufsichtsrat sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wo ist das geregelt?
Die Einrichtung und die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates im Ganzen und der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates sind in der Satzung im § 24 bis § 30 geregelt. Eine Genossenschaft muss nicht zwingend einen Aufsichtsrat haben. Es wird aber für mittlere bis größere Genossenschaften sehr empfohlen, damit es neben dem Vorstand, der die täglichen Geschäfte führt, ein Beratungs- und Kontrollgremium gibt, da sich die Mitglieder der Genossenschaft in der Regel nicht selbst mit den Einzelheiten der Genossenschaft beschäftigen können.

Welche Aufgaben hat der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates?
Der/die Vorsitzende ist für die Organisation der Aufsichtsratsarbeit zuständig. Er/Sie lädt zu den Sitzungen ein.

Gibt es für den Aufsichtsrat eine Frauen-/Männerquote?
Nein. Wir sind aber stolz darauf, dass der Aufsichtsrat fast paritätisch mit 4 Frauen und 5 Männern besetzt ist.

Welche wichtigen Entscheidungen werden vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam getroffen?
Die Liste der Gegenstände, über die gemeinsam beraten und beschlossen wird, ist in § 28 der Satzung geregelt. Insbesondere wird das Bauprogramm gemeinsam beschlossen.

Gibt es noch weitere Dinge, über die der Aufsichtsrat beschließt?
Der Aufsichtsrat ist auch für die Bestellung der Vorstandsmitglieder und den Abschluss der Dienstverträge zuständig.

Wer bestimmt, wer zum Aufsichtsrat gehört?
Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung für eine Dauer von 3 Jahren gewählt.

Wie ist das Verhältnis von Aufsichtsrat (als Gremium) und den Mitgliedern des Aufsichtsrates?
Der Aufsichtsrat handelt nur insgesamt als Gremium. Die einzelnen Mitglieder haben außerhalb der Aufsichtsratssitzungen keine besonderen Befugnisse, sie dürfen insbesondere keine Weisungen gegenüber Mitgliedern oder Mitarbeitern erteilen oder Geschäfte für die Genossenschaft abschließen. Das ist dem Vorstand vorbehalten.

Werden die Aufsichtsräte bezahlt?
Die Satzung sieht vor, dass eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann. Bisher hat die Progeno jedoch von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Müssen die Aufsichtsräte immer einer Meinung sein?
Nein. Jedes Aufsichtsratmitglied kann und soll nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Patt-Situationen gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Davon abgesehen versuchen wir im Aufsichtsrat natürlich, bei wichtigen Themen immer einen guten Konsens zu erreichen.

Braucht man für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat eine besondere Qualifikation?
Nein. Jeder kann, unabhängig von seiner Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Es wird lediglich erwartet, dass man sich mit den jeweiligen Themen, die in den Sitzungen besprochen werden, vorab beschäftigt und die Unterlagen dazu liest. Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem eintägigen Fortbildungsseminar, das von unserem Genossenschaftsverband regelmäßig angeboten wird.

Wie und mit wem tagt der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat tagt offziell vier mal im Jahr. Die letzte Sitzung ist dabei in der Regel eine ganztägige Klausursitzung. Grundsätzlich finden alle offiziellen Sitzungen zusammen mit dem Vorstand statt, und Beschlüsse werden gemeinsam, aber in getrennter Abstimmung gefasst. Neben den offiziellen Sitzungen haben wir vor einiger Zeit sogenannte „informelle“ Sitzungen eingeführt, insgesamt 3x pro Jahr. In diesen Sitzungen wird kein Protokoll geführt und es werden keine Beschlüsse gefasst. Diese Sitzungen dienen vielmehr dazu, dass Vorstand und Aufsichtsrat stets über alle Vorgänge in der Genossenschaft gut informiert sind.

Wie wird abgestimmt?
In der Regel wird offen per Handzeichen abgestimmt. Es kann aber auf Wunsch der Aufsichtsratsmitglieder auch geheim abgestimmt werden.

Werden die Sitzungen protokolliert und wo kann ich die Protokolle einsehen?
Jede Sitzung und alle Beschlüsse werden schriftlich protokolliert. Die Protokolle sind jedoch nicht öffentlich, da sie in aller Regel vertrauliche Informationen enthalten. Wir bemühen uns, regelmäßig(er) aus den Aufsichtsratssitzungen zu berichten.

Ich interessiere mich dafür, beim Aufsichtsrat mitzuarbeiten. Was muss ich tun?
Wir freuen uns auf neue Kandidaten für den Aufsichtsrat. Bei der nächsten Wahl im Jahr 2022 stehen wieder 6 Kandidaten zur Neu- oder Wiederwahl an. Bei Interesse meldet Euch bitte beim Vorsitzenden, Christoph Mussenbrock (c.mussenbrock@progeno.de).

Wie hoch ist der Zeitaufwand für den Aufsichtsrat?
Ganz genau lässt sich das nicht sagen. Neben der Teilnahme an den offiziellen und ggf. an den inoffiziellen Sitzungen gehört noch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen dazu. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder übernehmen ggf. auch noch Sonderaufgaben.

Wer gehört zum Aufsichtsrat?
Bei der Progeno gehören 9 Personen zum Aufsichtsrat:
Dr. Matthias Bär
Ariane Groß
Jan Günther
Patrick Haggenmüller
Vroni Hein (stellvertretende Vorsitzende)
Christoph Mussenbrock (Vorsitzender)
Dr. Martin Schubert
Kristina Weber
Uta Wolfrum


Christoph Mussenbrock

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